Betreiber von Anlagen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für jede dieser Anlagen umfassende, ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen in Form von Dichtheitsbescheinigungen und einem Anlagenlogbuch. Betreiber und Fachbetriebe müssen sämtliche Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren.
Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.